UNSERE AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der MOYO-Unternehmensgruppe
(Es wurde ein Datum am ENDE eingefügt - NEUE GINA Version)
1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle juristisch eigenständigen Gesellschaften der MOYO-Unternehmensgruppe einschließlich der van Ouwerkerk GastroAixpert GmbH.
1.2 Grundlage der Zusammenarbeit sind Arbeitnehmerüberlassungsverträge gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn MOYO diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
1.3 Vorrangig gelten ggf. Rahmenverträge oder speziellere Einzelvereinbarungen.
2. Durchführung der Überlassung
2.1 MOYO stellt dem Kunden Mitarbeiter entsprechend dem vereinbarten Anforderungsprofil zur Verfügung.
2.2 Der Kunde darf die Mitarbeiter nur im vereinbarten Tätigkeitsbereich einsetzen. Tätigkeiten mit Geld, Wertgegenständen oder Inkasso sind ausgeschlossen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Während des Einsatzes unterliegen die Mitarbeiter den Weisungen des Kunden. Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Mitarbeitern entstehen nicht.
3. Rückweisung & Austausch
3.1 Ist der Kunde mit der Leistung unzufrieden, kann er die Arbeitskraft innerhalb von 4 Stunden nach Beginn des Einsatzes schriftlich zurückweisen.
3.2 Bei berechtigter Zurückweisung oder krankheitsbedingtem Ausfall stellt MOYO innerhalb von 24 Stunden Ersatz, soweit möglich.
3.3 MOYO darf Mitarbeiter aus organisatorischen oder gesetzlichen Gründen jederzeit durch gleichwertige Arbeitskräfte ersetzen.
4. Arbeitsschutz & Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde trägt während des Einsatzes die Arbeitgeberpflichten (Fürsorge, Arbeitsschutz, Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Erste-Hilfe-Einrichtungen).
4.2 Der Kunde muss den Mitarbeiter vor Einsatzbeginn nach § 12 ArbSchG unterweisen.
4.3 Arbeitsunfälle sind MOYO sofort zu melden und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
4.4 MOYO-Mitarbeiter dürfen nicht in Betrieben mit laufenden Arbeitskämpfen eingesetzt werden; der Kunde ist verpflichtet, MOYO hierüber unverzüglich zu informieren.
5. Vergütung, Zuschläge & Branchenzuschläge
5.1 Abgerechnet wird der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundensatz zzgl. gesetzlicher MwSt.
5.2 Zuschläge (vom Stundensatz berechnet):
- Mehrarbeit (>15 % über vereinbarte Arbeitszeit): 25 %
- Nachtarbeit (23–6 Uhr): 25 %
- Sonntagsarbeit: 50 %
- Feiertagsarbeit, Heiligabend/Silvester ab 14 Uhr: 100 %
Es gilt jeweils der höchste Zuschlag.
5.3 Branchenzuschläge und equal pay werden gemäß den jeweils gültigen Tarifverträgen berücksichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, MOYO alle notwendigen Informationen zur Ermittlung von Branchenzuschlägen und equal pay rechtzeitig bereitzustellen.
5.4 Bei Unterbrechungen < 3 Monate läuft die Einsatzdauer weiter, bei längeren Unterbrechungen beginnt sie neu.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Abrechnung erfolgt wöchentlich oder monatlich anhand der vom Kunden unterzeichneten Stundennachweise.
6.2 Zahlungsziel: 10 Tage netto. Bei Erstaufträgen behält sich MOYO eine Vorauszahlung von 50 % bei Auftragserteilung und 50 % bis 3 Tage vor Einsatzbeginn vor.
6.3 Bei Zahlungsverzug ist MOYO berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und Einsätze zu stoppen.
7. Fahrt- & Nebenkosten
7.1 Fahrtkosten werden berechnet, wenn der Einsatzort > 25 km vom Standort der betreuenden MOYO-Niederlassung entfernt liegt.
7.2 Die Kosten für Transport und Reisezeiten sind vorab schriftlich zu vereinbaren.
8. Umbuchungen & Stornierungen
8.1 Änderungen der Mitarbeiterzahl oder Qualifikation sind bis 5 Werktage vor Einsatz kostenfrei möglich.
8.2 Stornierungen:
- 4–2 Werktage vor Einsatz: 50 % der Auftragssumme
- ab 2 Werktage vor Einsatz: 100 % der Auftragssumme
9. Vermittlungsprovision
Wird ein MOYO-Mitarbeiter vom Kunden oder einem verbundenen Unternehmen übernommen, fällt eine Provision an:
- Übernahme in 1–3 Monaten: 2,0 Bruttomonatsgehälter
- Übernahme in 4–6 Monaten: 1,5 Bruttomonatsgehälter
- Übernahme in 7–9 Monaten: 1,0 Bruttomonatsgehalt
- Übernahme in 10–12 Monaten: 0,5 Bruttomonatsgehalt
Nach 12 Monaten entfällt die Provision.
Eine Übernahme bis 6 Monate nach letzter Überlassung gilt ebenfalls als provisionspflichtig.
10. Haftung
10.1 MOYO haftet nur für Auswahlverschulden bei der Mitarbeiterüberlassung.
10.2 Eine Haftung für Schäden durch Mitarbeiter beim Kunden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MOYO.
10.3 Für Kardinalpflichten (z. B. sorgfältige Auswahl des Mitarbeiters) haftet MOYO auch bei leichter Fahrlässigkeit.
10.4 Der Kunde stellt MOYO von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Tätigkeit des überlassenen Mitarbeiters entstehen.
11. Datenschutz & Verschwiegenheit
11.1 MOYO und der Kunde verpflichten sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Beziehung unter Beachtung der DSGVO und des BDSG zu verarbeiten.
11.2 Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.
12. Kündigung
12.1 Überlassungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 5 Arbeitstagen gekündigt werden.
12.2 Eine fristlose Kündigung ist möglich bei Zahlungsverzug, erheblicher Pflichtverletzung oder wenn ein Austausch des Mitarbeiters nicht möglich ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
13.2 Gerichtsstand ist der Sitz der jeweils zuständigen MOYO-Gesellschaft.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand 01.01.2026